Chalet "Janz Team", Adelboden

Hinweise für den Gruppenleiter

 

 1. Spätestens zwei Tage vor Bezug des Hauses sind mit der Betreuerin des Chalets "Janz Team", Frau Esther Sieber, telefonisch Datum und Uhrzeit der Ankunft zu vereinbaren (Tel. 033 676 27 75).


 2. Der Schlüssel für das Haus ist bei Frau Esther Sieber, Ausserschwandstr. 23, abzuholen. Name und Anschrift des Gruppenleiters sind anzugeben und das Kurtaxeformular und die Polizeigruppenliste auszufüllen.

 

 3. Zu Beginn der Freizeit sind gemeinsam mit der Hausbetreuerin die Zählerstände von Strom, Wasser und Telefon abzulesen und in den vorliegenden Vordruck einzutragen.

 

 4. Anreise frühestens 13.00 Uhr, Abreise spätestens 11.00 Uhr.

 

 5. Am Ende der Freizeit sind in Gegenwart der Hausbetreuerin erneut die Zählerstände abzulesen und in den Vordruck einzutragen.

 

 6. Für die Ausgabe von Bettwäsche - falls benötigt - ist die Hausbetreuerin zuständig. Wurde mit dem Janz Team keine besondere Vereinbarung getroffen, sind hierfür pro Bett CHF 15.00 zu entrichten. Bei Gebrauch von Schlafsäcken müssen Matratzen und Kissen unbedingt bezogen werden. Bezüge für  Kissen werden mit je CHF 4.00, Matratzen mit je CHF 5.00 berechnet.

 

 7. Die Heizung läuft vollautomatisch und darf nicht verstellt werden. Bei Störungen Janz Team Riehen anrufen (Tel. 061 601 21 38).

 

 8. Bei Abwesenheit Türen und Fenster schliessen. Heizkörper auf ein Minimum stellen.

 

 9. Die Zimmereinteilung wird vom Gruppenleiter vorgenommen. Türen und Rahmen dürfen nicht beklebt oder beschriftet werden. Namen können an den Zimmernummerschildern angebracht werden (Kärtchen sind im Büro vorhanden). Mobiliar, Betten und Matratzen dürfen nicht ausgewechselt werden.

 

10. Wer die Geschirrspülmaschine benutzen möchte, hat sich vorher von der Hausbetreuerin unterweisen zu lassen.

 

11. Die Benutzung der Waschmaschine ist grundsätzlich nicht erlaubt.

 

12. Verursachte Schäden sind dem Netzwerk Schweiz unverzüglich zu melden und mit der Endabrechnung zu bezahlen.

 

13. Der Müll ist zu den festgesetzten Zeiten an die Strasse zu stellen. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. (Leerung Montag- und Freitagmorgen)

 

14. Nach Beendigung der Freizeit o.ä. ist das Haus in einwandfreiem Zustand zurückzulassen. Nachträglich durch uns auszuführende Reinigungsarbeiten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

 

15. Es ist darauf zu achten, dass das gute Verhältnis zu den Nachbarn und den anderen Bewohnern Adelbodens nicht getrübt wird.

 

16. Das Büro kann vom Gruppenleiter benutzt werden, sollte aber nicht für die übrigen Teilnehmer zugänglich sein. Werden Postkarten, Bücher oder Kassetten gekauft, ist das Geld in die entsprechenden Kassen zu legen.

 

17. Vorhandene Vorräte des Hauses sind bei Gebrauch zu ersetzen.

 

18. Die nicht benötigten Zimmer sind möglichst abgeschlossen zu halten.

 

19. Der Gruppenleiter ist gehalten, sich genau über die Funktion der Alarmanlage zu orientieren.

 

20. Der Gruppenleiter ist verpflichtet, die Teilnehmer über das Verhalten im Fall eines Brandes zu informieren:

a) Standort und Bedienung der Feuerlöscher (Treppenaufgang)

b) Bedienung der Wasserschläuche (Innenhydrant)

c) Notausgänge und deren Begehung

d) Einteilung einer Löschmannschaft

e) Fluchtwege (Notausgänge sind beschildert, Feuerlöscher und Hydranten mit "F" markiert)

 

21. Jeder Alarm oder jede Störung der Brandmeldeanlage sind unverzüglich zu melden. Für jedes Einrücken der Feuerwehr bei Fehlalarm werden dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt. Siehe letzten zwei Extraseiten.

 

22. Auf die Einhaltung der Hausordnung, die im Flur jeder Etage aushängt, ist unbedingt zu achten.

 

23. Die Zahlung einer Anmeldegebühr von CHF 150.-- bzw. EUR 120.-- ist obligatorisch. Andernfalls ist die Anmeldung ungültig. Der Betrag wird bei der Endabrechnung gutgeschrieben, bei Rücktritt jedoch nicht erstattet.

 

24. Zahlungsmodus: Nach Benützung des Hauses wird der Vordruck über Belegung, Zähler-stand, Kurtaxe und andere Angaben von der Hausbetreuerin an die Verwaltung gesandt. Die Rechnung wird durch die Verwaltung in Riehen ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist innert 10 Tagen auf das Postcheckkonto Netzwerk Schweiz Basel (40-2367-6) zu überweisen.

 

25. Es gilt im Chalet ein striktes Rauchverbot.

 

Für den Aufenthalt in unserem Chalet wünschen wir Ihnen sowie allen anderen Teilnehmern viel Freude, gute Erholung und einen bleibenden Segen!

 

 

NETZWERK SCHWEIZ

 

 

 

Sascha Gull

Verwaltung

 

 

 

 

Unsere Anschriften:

 

Chalet "Janz Team"                     Janz Team

Ausserschwandstr. 21                  Postfach 450

CH - 3715 Adelboden                   CH - 4125 Riehen 1

Tel.: +41 (0)33 673 14 56            +41 (0)61 601 21 38

Fax: +41 (0)33 673 14 78            +41 (0)61 601 21 37

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