Aushängende Hausordnung Chalet "Janz Team"

 

Liebe Gäste!

 

Wir freuen uns, Sie in unserem Haus beherbergen zu dürfen. Sie tragen viel zum Gelingen bei, wenn Sie folgende Hausordnung beachten:

 

 1.  Der Leiter einer Freizeit ist verpflichtet, die Teilnehmer zu unterrichten über:

      - das Verhalten im Brandfall (Löschmannschaft organisieren)

      - die Lage der Fluchtwege über Küche und Toiletten

      - die Standorte der Löscheinrichtungen "Innenhydranten und Handfeuerlöscher".

 

 2.  Das Ertönen der Sirene bedeutet Feueralarm. In diesem Fall ist das Haus sofort zu verlassen:

      a) über den Treppenaufgang

      b) über die Notausgänge.

 

 3.  Feuerlöscher und Innenhydranten für den Brandfall sind im Treppenaufgang angebracht und mit "F" bezeichnet.

 

 4.  Das Chalet ist entweder mit Hausschuhen zu begehen oder die Strassenschuhe müssen beim Eingang ordentlich geputzt werden.

 

 5.  Rauchen ist im gesamten Chalet strikte untersagt.

 

 6.  Hunde und sonstige Tiere dürfen nicht ins Haus mitgenommen werden.

 

 7.  Die Mittagsruhe von 12.00 - 13.00 Uhr ist sowohl innerhalb wie ausserhalb des Hauses einzuhalten.

 

 8.  Beschädigungen am Inventar sind sofort zu melden. Die Reparaturkosten sind vom Verursacher zu übernehmen.

 

 9.  Der Zaun links und rechts zur Hauptstrasse hinunter sollte nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden.

 

10. Im Winter ist die Zufahrtstrasse von Schnee zu räumen und mit Salz zu streuen.

 

11. Skier und Schlitten sind im Skiraum unterzubringen.

 

12. Im Winter ist darauf zu achten, dass beim Verlassen des Hauses alle Fenster und Türen geschlossen und alle Heizkörper auf Minimum gestellt sind.

 

13. Das Mobiliar darf nicht ausgewechselt werden.

 

14. Bei allfälligen Fragen stehen der Gruppenleiter oder unsere die Hausbetreuerin (ist auch Nachbarin), Frau Esther Esther Sieber (Tel. 033 676 27 75), zur Verfügung. Ihre Anwei-sungen sind unbedingt zu befolgen.

 

 

 

NETZWERK SCHWEIZ

 

 

 

Sascha Gull

Verwaltung